Wissenszurechnung Bei Juristischen Personen Nach Der Reform Der Ad-Hoc-Publizität Und Des Insiderhandels Durch Die Mar. - Laura Sophie Neumann, Karton | Weltbild

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Das In-Kraft-Treten der Marktmissbrauchsverordnung wirft die Frage neu auf, ob im Rahmen der Ad-hoc-Publizitätspflicht und des Insiderhandelsverbots juristischen Personen Wissen zugerechnet wird. Eine Auslegung beider Regelungskomplexe nach europarechtlichen Maßstäben ergibt, dass die Ad-hoc-Publizitätspflicht kein Wissen(müssen), sondern ein ordnungsgemäßes Informationsmanagement des Emittenten erfordert. Für das Insiderhandelsverbot werden Grundsätze einer Wissenszurechnung entwickelt.

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