OSRAM H7-Retrofit-Kfz-LED-Nachrüstlampe TRUCKSTAR®, 24 V, 6000 K, mit StVZO-Zulassung | ELV-Elektronik Versandhaus

(Anzeige / Weiterleitung bei Klick zum Shop)
 

Die LED-Nachrüstlampe für Berufskraftfahrer, Flottenmanager und Spediteure! Mit der TRUCKSTAR LED lassen sich LKW, Sonderfahrzeuge, Busse und Zugmaschinen auf moderne LED-Frontbeleuchtung aufrüsten. So profitieren die Fahrzeuge von einer dauerhaft besseren Sicht und Sichtbarkeit. In heutigen Neufahrzeugen sind LED-Vollscheinwerfer bereits weit verbreitet. Mit den TRUCKSTAR LED H7-Kfz-LED-Nachrüstlampen von OSRAM sind Sie erstmals in der Lage, die Frontbeleuchtung von 24-V-Fahrzeugen wie LKW, Busse oder Zugmaschinen auf den neusten Stand der Technik zu bringen.  Die Umrüstung auf modernes LED-Licht hat viele Vorteile: Die Nachrüstlampe bietet ein bis zu 230% helleres und weitreichendes Licht (im Vergleich zu den Mindestanforderungen der ECE R112) mit tageslichtähnlicher Farbtemperatur - eine ganz neue Lichtqualität gegenüber der Halogenlampe. Zudem besticht sie durch eine hohe Betriebslebensdauer - durch die längere Haltbarkeit ist sie sehr umweltfreundlich und verursacht entsprechend geringere Wartungskosten. Die TRUCKSTAR LED ist bereits für viele Fahrzeugtypen verfügbar, wobei die Liste der umrüstfähigen Fahrzeuge ständig erweitert wird. Die eigene Zulassung (ABG) erhalten Sie in folgenden Schritten: Schritte vor dem Lampenkauf: Prüfung Sie über die Kompatibilitätsliste (im Downloadbereich oder über die offizielle OSRAM-Seite [osram.de/ledcheck], ob Ihr Fahrzeug mit den OSRAM H7- NIGHT BREAKER® LED -Kfz-Nachrüstlampen kompatibel ist Vergleichen Sie die Scheinwerfer-Genehmigungsnummer in der Kompatibilitätsliste mit der Nummer auf den Scheinwerfern Ihres Autos Schritte nach dem Lampenkauf Über einen QR-Code auf der Produktverpackung (OSRAM Trust Label) erhalten Sie Ihre Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG), alternativ geben Sie den 7-stelligen Code auf dem OSRAM Trust Label in die OSRAM Trust App ein Drucken Sie die ABG aus und führen Sie sie stets auf Fahrten mit sich Befestigen Sie den Genehmigungs-Aufkleber im Motorraum Ihres Fahrzeugs H7-LED-Retrofitlampe für Abblendlicht mit Straßenzulassung und fahrzeugspezifischer ABG* Große Reichweite mit einem Lichtstrom von 1500 lm (±10 %) Helles, tageslichtähnliches LED-Licht, 6000 K Leuchtbereich mit starkem Kontrast, u. a. verbesserter Blendschutz des Gegenverkehrs (50 %) für eine sicherere Fahrt Bis zu 230% höhere Lichtstärke als eine H7-Halogenlampe (im Vergleich zu den minimalen ECE R112 Anforderungen) Bis zu 5x längere Lebensdauer als eine Halogenlampe Für viele Fahrzeugtypen verfügbar**, z. B. MAN TGX/TGL/TGA Sockelnorm: PX26d Max. 16 W Leistungsaufnahme Verwendbar in 24-V-Fahrzeugen Verwendung nur im Rechtsverkehr Integrierter Verpolschutz Abm. Leuchtmittel (Ø x L): 13,9x 77,9 mm   Hinweise: *Gemäß §22a StVZO ist es bei der Nutzung der TRUCKSTAR erforderlich, eine ausgedruckte Version der Allgemeinen Bauartgenehmigung (ABG) mitzuführen. Die Dateiversion erhalten sie in zwei einfachen Schritten über den QR-Code auf der Verpackung. **Bitte vergewissern Sie sich, dass Ihr Fahrzeug mit der Kfz-Nachrüstlampe kompatibel ist, und welches Zubehör es ggfs. benötigt. Die Liste aktuell kompatibler Fahrzeuge finden Sie im Download-Bereich, oder auf der offiziellen OSRAM-Seite ( https://www.osram.de/am/night-breaker-led/night_breaker_led_kompatibilitaetsliste.jsp ).   Information zum ABG Bestandschutz:  Die ABG (=Allgemeine Bauartgenehmigung) genehmigt neue Technologien auf 2 Jahre und kann danach auf unbestimmte Zeit verlängert werden. Auf Sie als Kunde hat dies keinen Einfluss. Wenn Sie die NIGHT BREAKER® LED erwerben, haben Sie einen generellen Bestandschutz und können das Produkt, auch nach Ablauf der 2 Jahres-Frist, weiterhin legal in Ihrem Fahrzeug auf öffentlichen Straßen nutzen.

EAN: 4062172384919

Der Artikel hat 0 Kommentar(e).
Sie können hier einen eigenen Kommentar verfassen.

Weitere Artikel bei ELV-Elektronik Versandhaus in Kategorie Technik


* Für den angezeigten Preis wird keine Gewähr übernommen. Bitte besuchen Sie den Partnershop, um sich über den aktuellen Preis zu informieren. Bei Arzneimitteln lesen Sie die Packungsbeilage oder fragen Sie den Arzt oder Apotheker.