Autonome Harmonisierung Des Gemeinschaftsrechts - Britta Radke, Kartoniert (TB) | Weltbild
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Mitgliedsstaaten können ihre Pflicht zur Anpassung des nationalen Rechts an das Gemeinschaftsrecht auch übererfüllen. So können sie das nationale Recht ohne gemeinschaftsrechtliche Verpflichtung an das Gemeinschaftsrecht anpassen, indem sie den Gegenstandsbereich des Gemeinschaftsrechts auf nicht von ihm erfasste Bereiche ausdehnen. Dieser Vorgang wird als autonome Harmonisierung des Gemeinschaftsrechts oder überschießende Richtlinienumsetzung bezeichnet. Die Autorin untersucht, ob diese autonom harmonisierten Normen des nationalen Rechts einheitlich zu dem gemeinschaftsrechtlichen Vorbild auszulegen sind. Sie geht der Frage nach, ob bei Auslegungsschwierigkeiten ein Vorlagerecht und eine Vorlagepflicht gemäß Art. 234 EGV auf der Grundlage des Gemeinschaftsrechts oder des nationalen Rechts bestehen. Außerdem setzt sie sich mit der »Dzodzi-Rechtsprechung« des EuGH auseinander, die unter bestimmten Voraussetzungen seine Zuständigkeit für die Auslegung des Gemeinschaftsrechts nach Art. 234 EGV in autonom harmonisierten Sachverhalten bejaht.
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